Ein US-Visum beantragen | Hogar
Haga clic en Sie aquíum mehr über bestimmtepetitionsbasierte Nichteinwanderungsvisa zu erfahren, für die nun eine Befreiung von der Interviewpflicht möglich ist.
Am 25. Oktober kündigte Präsident Biden eine Präsidentenproklamation mit dem Titel "Eine Proklamation zur Förderung der sicheren Wiederaufnahme des weltweiten Reiseverkehrs während der COVID-19-Pandemie" an. Mit dieser Proklamation, die am 8. November 2021 um 12:01 Uhr Eastern Standard Time in Kraft getreten ist, wurden die Reisebeschränkungen der Presidential Proclamations (PP) 9984, 9992, 10143 und 10199 aufgehoben, die sich auf die Aussetzung der Einreise in die Vereinigten Staaten für Personen beziehen, die sich in Brasilien, China, Indien, Iran, Irland, dem Schengen-Raum, Südafrika und dem Vereinigten Königreich aufhalten. Anstelle dieser Beschränkungen kündigte der Präsident eine globale Impfpflicht für alle erwachsenen ausländischen Reisenden an. Weitere Informationen zu dieser globalen Impfpflicht, einschließlich Einzelheiten zu Ausnahmen und Befreiungen aufgrund humanitärer Erwägungen, finden Sie unter Ciudadanos no estadounidenses, inmigrantes no estadounidenses: viajes aéreos a los Estados Unidos | Centros para el Control y la Prevención de Enfermedades.
Außenminister Blinken hat in Absprache mit dem Department of Homeland Security vorübergehend die Möglichkeit der Konsularbeamten erweitert, auf das vorgeschriebene persönliche Interview für Antragsteller zu verzichten, die ein Nichteinwanderungsvisum der gleichen Kategorie beantragen. Zuvor waren nur Antragsteller, deren Nichteinwanderungsvisum innerhalb von 24 Monaten ablief, für eine Befreiung von der Interviewpflicht berechtigt. Der Außenminister hat die Ablauffrist vorübergehend auf 48 Monate verlängert. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2021 en Kraft. Diese Änderung ermöglicht es den Konsularbeamten, bestimmte Nichteinwanderungsvisumsanträge weiter zu bearbeiten und gleichzeitig die Anzahl der Antragsteller, die in einer Konsularabteilung erscheinen müssen, zu begrenzen, wodurch das Risiko der Übertragung von COVID-19 Konstular reduztular antragstular antragstular personal. Reisenden wird empfohlen, die Website der nächstgelegenen US-Botschaft o des nächstgelegenen US-Konsulats aufzurufen, um detaillierte Informationen über die derzeit verfügbaren Dienstleistungen sowie Informationen über die Voraussetzungen und Anweisungen zur Beantragung eines Visums oh neehalin entrevista.
Mit Wirkung vom Sonntag, den 12. Juni um 12:01 Uhr EDT, hat die CDC ihre Anordnung aufgehoben, wonach alle Passagiere von Fluggesellschaften oder anderen Flugzeugen ein negativos COVID-19-Testergebnis oder einen Nachweis über die Genesung von COVID-19 vorlegen müssen , um ein Flugzeug zu besteigen, das aus einem anderen Land in die Vereinigten Staaten fliegt. Zu beachten ist, dass die CDC-Verfügung, die einen Impfnachweis für Nicht-US-Bürger bei der Einreise in die Vereinigten Staaten vorschreibt, weiterhin in Kraft ist. Weitere Informationen finden Sie unter Nachweis der COVID-19-Imfung für Flugreisende.
Die US Vertretung in Deutschland ist sich bewusst, dass viele Antragsteller die Bearbeitungsgebühr für den Visumantrag bezahlt haben und immer noch darauf warten, einen Visumtermin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle routemäßigen Visumsabläufe so schnell und sicher wie möglich wiederaufzunehmen. In der Zwischenzeit versichern wir Ihnen, dass die US Vertretung die Gültigkeit Ihrer Zahlung (die sogenannte MRV-Gebühr) bis zum 30. September 2023 verlängern wird, um allen Antragstellern, die aufgrund der Aussetzung des routemäßigen Konsularbetriebs keinen dienkebartermin konnteein glienkeit geben, mit der bereits bezahlten Gebühr einen Visumtermin zu vereinbaren und/oder an einem solchen teilzunehmen. Bitte beobachten Sie diese Seite weiterhin, um Informationen darüber zu erhalten, wann wir zum routemäßigen Visumbetrieb zurückkehren werden.
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